Wie erklären wir unsere IGeL auf der Website?
IGeL stellen Sie auf der Praxiswebsite mit einer eigenen Leistungsseite dar, die Patientenfragen beantwortet: Für wen ist die Leistung gedacht, was nützt sie, wo liegen Grenzen und Risiken, welche Alternativen gibt es, wie läuft sie ab und was kostet sie? Medizinische Aussagen brauchen Belege und eine fachliche Freigabe. Die Seite bereitet das Gespräch in der Praxis vor; individuelle Aufklärung und Kosteninformation ersetzt sie nicht.
Inhalt
- 01Womit beginnen Sie die Überarbeitung einer IGeL-Seite?
- 02Wie bauen Sie eine verständliche IGeL-Leistungsseite auf?
- 03Wie machen Sie aus Fachinformationen einen lesbaren Text?
- 04Wie prüfen Sie Quellen und medizinische Aussagen?
- 05Wie informieren Sie über die Kosten einer IGeL?
- 06Welcher nächste Schritt passt zur IGeL-Seite?
- 07Wie verbessern Sie die Seite nach der Veröffentlichung?
- 08Was Sie selbst tun können
- 09Wann sich Unterstützung lohnt
Sie wissen bereits, welche IGeL Sie anbieten wollen. Auf der Praxiswebsite steht dazu bisher vielleicht eine Überschrift, ein Absatz mit Wörtern wie modern oder umfassend und die Telefonnummer. Wer vor einer Entscheidung steht, will anderes wissen: für wen die Leistung gedacht ist, was sie nützt, wo Grenzen und Risiken liegen, welche Alternativen es gibt, wie sie abläuft und was sie kostet. Der nächste Schritt ist deshalb eine Seite, die aus medizinischem Fachwissen verständliche Patienteninformation macht und den passenden Weg zur Praxis erklärt. Dafür brauchen Sie einen klaren Aufbau, überprüfbare Aussagen und eine geregelte Freigabe. Dieser Text führt Sie der Reihe nach dorthin, vom internen Arbeitsblatt über die Bausteine der Seite bis zur Kosteninformation und zum Kontaktweg. Wo die medizinisch verantwortliche Person, die Abrechnungsberatung oder eine Rechtsberatung gefragt ist, steht es dabei.
Dieser Beitrag behandelt den Aufbau der Leistungsseite. Welche Leistung zuerst sichtbar werden soll und wie ein 90-Tage-Plan aussieht, zeigt Patienten gewinnen für Selbstzahlerleistungen, die Grenzen der Werbung Selbstzahlerleistungen bewerben und die Reform für 2027 GKV-Spargesetz 2027.
Womit beginnen Sie die Überarbeitung einer IGeL-Seite?
Ich würde mit einer einzigen bestehenden Leistung anfangen und nicht mit allen zugleich. Ist diese eine Seite vollständig überarbeitet, kann sie als redaktionelle Grundlage für weitere Angebote dienen. Ausgangspunkt ist, was Patienten wissen müssen: Was fragen Menschen vor einer Entscheidung, und welche Missverständnisse muss das Team regelmäßig aufklären?
Sammeln Sie dazu in einem internen Arbeitsblatt:
- die genaue Bezeichnung und den Zweck der Leistung;
- die vorgesehene Patientengruppe und wichtige Grenzen der Eignung;
- Quellen zu Nutzen, Risiken und Alternativen;
- den tatsächlichen Ablauf in Ihrer Praxis;
- die Grundlage der Kosteninformation;
- den vorgesehenen Kontakt- oder Terminweg;
- die medizinisch verantwortliche Rolle für die Freigabe.
Das Arbeitsblatt ist eine praktische Schreibhilfe mit einer nützlichen Nebenwirkung: Es verhindert, dass der Webtext gerade dort besonders überzeugend klingt, wo intern noch Angaben fehlen. Bleibt ein Feld leer, lassen Sie die Frage zuerst klären. Allgemeine Formulierungen wie „für Ihre Gesundheit“ würden die Lücke nur überdecken.
IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung sind das individuell zu bezahlende ärztliche Leistungen außerhalb des jeweiligen Leistungsanspruchs. Daraus folgt keine einheitliche Bewertung ihres Nutzens. Auch die Kostenübernahme kann vom konkreten Anlass abhängen. Prüfen Sie daher für jede Seite, wann Sie tatsächlich über ein Selbstzahlerangebot sprechen.
Wie bauen Sie eine verständliche IGeL-Leistungsseite auf?
Die Seite braucht eine eindeutige Leistungsbezeichnung und zu Beginn eine kurze Orientierung. Der erste Absatz sollte klären, was die Leistung ist, für welche Fragestellung sie gedacht ist und dass es sich im beschriebenen Fall um ein Selbstzahlerangebot handelt. Für den Rest können Ihnen die folgenden Bausteine als Schreibgerüst dienen.
Als Überschriftenfolge kann eine Leistungsseite so aussehen:
- Leistungsbezeichnung als Hauptüberschrift, darunter die kurze Orientierung
- Für wen kommt die Leistung infrage?
- Welcher Nutzen ist belegt, und wo liegen Grenzen?
- Welche Risiken und Alternativen gibt es?
- Wie läuft die Leistung in der Praxis ab?
- Was kostet die Leistung?
- Wie geht es weiter: Beratung, Termin und Rückfragen
Für wen kommt die Leistung infrage?
Beschreiben Sie den vorgesehenen Anlass und die Zielgruppe in Alltagssprache. Trennen Sie dabei die allgemeine Information von der Entscheidung, ob die Leistung im Einzelfall geeignet ist. Ein kurzer Website-Text kann nicht feststellen, dass eine Behandlung für den Leser sinnvoll ist, und er sollte auch nicht so klingen.
Hilfreich ist die Gegenfrage. Wer sollte zunächst Rücksprache halten, und unter welchen Umständen ist ein anderer Weg vorgesehen? Diese Angaben muss die medizinisch verantwortliche Person für die konkrete Leistung festlegen. Eine Agentur kann sie verständlich aufbereiten, aber nicht selbst erfinden.
Welcher Nutzen ist belegt, und wo liegen Grenzen?
Erklären Sie, welches Ergebnis die Leistung erreichen soll, und unterscheiden Sie dieses Ziel von dem, was Studien tatsächlich zeigen. Eine verständliche Beschreibung darf Unsicherheiten enthalten. Besonders zuversichtliche Sprache sollte sie nicht verdecken.
Nach der Guten Praxis Gesundheitsinformation gehören patientenrelevante Ergebnisse, mögliche Nachteile und die Grenzen der Erkenntnisse in eine ausgewogene Darstellung. Zahlen sollten mit verständlichen Bezugsgrößen und möglichst als absolute Häufigkeiten erläutert werden, also damit, wie viele Personen in den verglichenen Gruppen betroffen sind.
Für die Redaktion heißt das: Keine Prozentzahl kommt auf die Seite, bevor Personengruppe, Vergleich und Zeitraum feststehen. Fehlen diese Angaben, bitten Sie die medizinische Fachperson um eine belastbare Einordnung. Auf eine scheinbar präzise Zahl, die sich nicht angemessen erklären lässt, würde ich ganz verzichten.
Welche Risiken und Alternativen gehören dazu?
Geben Sie den Risiken einen eigenen, sichtbaren Abschnitt. Dazu gehören die unmittelbaren Belastungen einer Maßnahme und gegebenenfalls auch die Folgen weiterer Untersuchungen. Der IGeL-Monitor berücksichtigt in seiner Methodik ausdrücklich direkte und indirekte Schäden.
Welche Alternativen für den beschriebenen Anlass relevant sind, lassen Sie medizinisch prüfen. Das können andere Maßnahmen, eine Kassenleistung unter bestimmten Voraussetzungen oder ein zunächst abwartendes Vorgehen sein. Welche Möglichkeiten passen, beantwortet kein allgemeiner Standardtext für sämtliche Leistungen.
Wie läuft die Leistung in Ihrer Praxis ab?
Beschreiben Sie die praktischen Schritte vom ersten Gespräch bis zur Befundbesprechung, soweit diese vorgesehen ist: welche Vorbereitung nötig ist, was Patienten mitbringen und ob Folgetermine geplant werden. Zeitangaben gehören nur hinein, wenn sie zum tatsächlichen Ablauf passen.
Diesen Abschnitt prüfen Sie am besten gemeinsam mit dem Team, das die Termine organisiert. Verspricht die Website einen Ablauf, den der Empfang anders erklärt, gibt es unnötige Rückfragen. Eine Leistungsseite kann fachlich richtig und trotzdem organisatorisch unbrauchbar sein.
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Website prüfen lassenWie machen Sie aus Fachinformationen einen lesbaren Text?
Schreiben Sie zunächst eine sachliche Rohfassung aus dem Arbeitsblatt. Jeder Absatz sollte eine konkrete Frage beantworten. Fachbegriffe erklären Sie dort, wo sie erstmals vorkommen, und danach bleiben Sie durchgehend bei derselben Bezeichnung.
Ein hilfreicher redaktioneller Test ist das Kürzen: Streichen Sie, ohne dass Information verloren geht. Aus „Im Rahmen eines vorgelagerten Beratungsgesprächs erfolgt die Klärung der individuellen Voraussetzungen“ wird zum Beispiel „Im Gespräch klären wir, ob die Leistung für Sie infrage kommt“. Der Satz ist nur ein Sprachbeispiel. Verwenden dürfen Sie ihn nur, wenn er den tatsächlichen Ablauf beschreibt.
Gehen Sie anschließend Absatz für Absatz durch: Welche Aussage erklärt die Leistung? Welche hilft bei einer Entscheidung? Welche nennt nur ein positives, aber unbestimmtes Merkmal? Begriffe wie modern oder umfassend ersetzen keine Angaben dazu, was gemacht wird und welche Grenzen bestehen.
Zum Schluss empfehle ich eine Probe mit einer fachfremden Person. Lassen Sie sie den Text lesen und den nächsten Schritt in eigenen Worten beschreiben, und fragen Sie, welche Informationen ihr noch fehlen. Eine medizinische Prüfung ersetzt diese redaktionelle Probe nicht. Sie kann aber Verständnishürden sichtbar machen, die dem Praxisteam nicht auffallen.
Wie prüfen Sie Quellen und medizinische Aussagen?
Verknüpfen Sie intern jede wesentliche Aussage zu Nutzen und Risiken mit einer konkreten Quelle und notieren Sie dazu, welche Patientengruppe untersucht wurde und ob die Fragestellung zu Ihrem Angebot passt. Herstellerinformationen können technische Eigenschaften erklären. Für eine unabhängige Nutzenbewertung reichen sie aber nicht automatisch aus.
Der IGeL-Monitor untersucht Nutzen und Schaden anhand wissenschaftlicher Literatur, insbesondere systematischer Übersichtsarbeiten. Seine Bewertungen beziehen sich auf bestimmte Fragestellungen und ersetzen keine individuelle Behandlungsentscheidung. Prüfen Sie deshalb den zugehörigen Evidenzbericht, in dem der IGeL-Monitor seine Recherche dokumentiert, und die untersuchte Anwendung, bevor Sie eine Bewertung auf Ihre Seite übertragen.
Weichen Einschätzungen voneinander ab, sollte die medizinisch verantwortliche Person die Unterschiede erklären können. Eine andere Zielgruppe oder ein anderer Untersuchungsanlass kann relevant sein. Die eigene positive Erfahrung allein erklärt einen Widerspruch zur Studienlage nicht.
Halten Sie für die Freigabe eine nachvollziehbare Fassung mit Prüfdatum fest. Ändert sich später eine medizinische Aussage, geht sie erneut an die fachlich verantwortliche Rolle. Rein organisatorische Korrekturen können Sie in einem getrennten, vorher vereinbarten Ablauf erledigen, damit nicht jede geänderte Telefonnummer denselben Prüfweg durchläuft wie eine neue Nutzenaussage.
Wie informieren Sie über die Kosten einer IGeL?
Erklären Sie früh, dass die beschriebene Leistung selbst zu bezahlen ist. Ich rate dazu, auch den Preis zu nennen, solange rechtlich oder abrechnungstechnisch nichts dagegen spricht. Wer vor einer Entscheidung steht, will wissen, was auf ihn zukommt. Wenn Sie einen Betrag oder eine Spanne nennen, muss erkennbar sein, worauf sich die Angabe bezieht, etwa auf eine Untersuchung, einen Termin oder einen beschriebenen Leistungsumfang. Müssen mögliche Zusatzleistungen gesondert besprochen werden, gehört auch dieser Hinweis auf die Seite.
Die individuelle wirtschaftliche Information ist davon zu unterscheiden. Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Kostenübernahme durch Dritte nicht gesichert ist, oder bestehen entsprechende Anhaltspunkte, verlangt § 630c Absatz 3 BGB grundsätzlich eine Information über die voraussichtlichen Behandlungskosten in Textform vor Behandlungsbeginn.
Aus dieser Vorschrift folgt keine pauschale Pflicht, eine vollständige Preisliste im Internet zu veröffentlichen. Eine allgemein zugängliche Preisangabe ersetzt auch nicht automatisch die auf den konkreten Fall bezogene Information. Lassen Sie Darstellung und Abrechnungsgrundlage mit Ihrer Abrechnungsberatung, KV oder geeigneter Rechtsberatung klären.
Gut zu wissen: Eine ausführliche Leistungsseite kann das Gespräch vorbereiten. Sie ersetzt grundsätzlich nicht die erforderliche mündliche medizinische Aufklärung nach § 630e BGB.
Welcher nächste Schritt passt zur IGeL-Seite?
Der Kontaktweg richtet sich nach dem tatsächlichen Praxisablauf. Muss zuerst die Eignung besprochen werden, sollte die Seite diesen ersten Schritt erklären. Ist eine direkte Terminvereinbarung vorgesehen, müssen Leistungsbezeichnung und Terminart zusammenpassen.
Erläutern Sie auch, ob eine Anfrage schon einen Termin bestätigt oder erst vom Team bearbeitet wird. Ich halte eine klare Rückmeldung für hilfreicher als viele konkurrierende Kontaktmöglichkeiten. Einen nachvollziehbaren Weg für Rückfragen behalten Sie trotzdem bei.
Vermeiden Sie künstliche Verknappung und Formulierungen, die Angst vor einer versäumten Gesundheitschance auslösen sollen. Der IGeL-Kodex der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg betont freie Entscheidungsfindung und angemessene Bedenkzeit. Er ist ein fachlicher Orientierungsrahmen, kein eigenständiges Gesetz.
Dieselbe Seite dient oft auch als Zielseite für Suchanzeigen. Die Anzeige darf dann nur ankündigen, was die Seite einlöst, vor allem bei den Kosten: Nennt die Anzeige einen Preis, steht er auf der Seite mit dem Leistungsumfang, auf den er sich bezieht. Wie Anzeige und Zielseite zusammenpassen, erklärt Google Ads für Ärzte.
Wie verbessern Sie die Seite nach der Veröffentlichung?
Machen Sie die Seite über die Leistungsübersicht erreichbar und verlinken Sie sie dort, wo Patienten nach dem Thema suchen würden. Danach nehmen Sie das Smartphone zur Hand: Sind die Orientierung, die Kosteninformation und der nächste Kontaktweg dort gut zu finden? Die wichtigsten Angaben sollten nicht nur in einem schwer lesbaren Download stehen.
Vereinbaren Sie mit dem Empfang eine einfache Rückmeldung: Welche Fragen kommen weiterhin auf? Welche Begriffe werden anders verstanden als beabsichtigt? Erfasst werden dabei Themen, keine personenbezogenen Gesprächsinhalte.
Wenn Sie zusätzlich Klicks oder Seitenaufrufe auswerten möchten, planen Sie die Messung gesondert. Ein Seitenaufruf belegt weder Verständnis noch medizinische Eignung. Tracking, also die Aufzeichnung des Nutzerverhaltens auf der Website, würde ich gerade bei Leistungsseiten mit Gesundheitsbezug nicht ungeprüft ergänzen. Die Datenflüsse behandelt der Beitrag zu Tracking auf Praxiswebsites.
Was Sie selbst tun können
- Wählen Sie eine IGeL-Seite für die erste Überarbeitung. Sammeln Sie die wiederkehrenden Patientenfragen ohne personenbezogene Angaben.
- Erstellen Sie das interne Arbeitsblatt zu Leistung, Zielgruppe, Quellen, Ablauf und Kosten. Lassen Sie fehlende Angaben fachlich klären.
- Schreiben Sie entlang der Patientenfragen eine Rohfassung. Erklären Sie Nutzen und Grenzen ebenso verständlich wie den organisatorischen Ablauf.
- Lassen Sie medizinische Aussagen und Kosteninformationen prüfen. Halten Sie Freigabe, Quellen und Prüfdatum fest.
- Testen Sie die fertige Seite und ihren Kontaktweg auf dem Smartphone. Überarbeiten Sie anschließend die Stellen, die bei Lesern oder im Team Rückfragen auslösen.
Wann sich Unterstützung lohnt
Eine einzelne Leistungsseite kann eine Praxis mit dem Arbeitsblatt und den Bausteinen oben selbst schreiben, wenn die fachlich verantwortliche Person die Angaben liefert und freigibt. Unterstützung ist sinnvoll, wenn das medizinische Angebot feststeht, aber Struktur, Texte und Umsetzung auf der Website noch nicht zusammenpassen.
Bei Curascala prüfen wir vorhandene IGeL-Seiten, bereiten die Inhalte gemeinsam mit Ihrer fachlich verantwortlichen Person auf und setzen den passenden Kontaktweg um. Das ist auch auf Projektbasis möglich, etwa für eine einzelne Leistungsseite oder ein klar abgegrenztes Paket mehrerer Seiten. Dafür haben wir einen festen Ablauf: Unser Team arbeitet mit Unterstützung medizinischer Fachleute und stimmt rechtliche Fragen bei Bedarf mit unseren juristischen Partnern ab. Rechtsberatung bieten wir selbst nicht an. In kritischen Fällen empfehlen wir eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Medizinrecht, den Kontakt stellen wir gern her. Die medizinische Freigabe bleibt trotzdem bei Ihrer Praxis. Als Einstieg bietet sich eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer heutigen IGeL-Seiten an.
Häufige Fragen
Müssen wir alle IGeL-Seiten gleichzeitig überarbeiten?
Nein, Sie können mit einer Leistung beginnen und daraus einen wiederverwendbaren redaktionellen Aufbau entwickeln. Die medizinischen Inhalte und Quellen müssen trotzdem für jede weitere Leistung einzeln geprüft werden. Ein einheitliches Seitenlayout ersetzt keine individuelle fachliche Bewertung.
Dürfen wir vorhandene Praxistexte weiterverwenden?
Ja, eigene vorhandene Texte können die Grundlage bilden, wenn sie fachlich geprüft und für die Website geeignet sind. Kontrollieren Sie besonders veraltete Abläufe, unklare Nutzenbehauptungen und fehlende Kosteninformationen. Verwenden Sie dafür eigene oder ausdrücklich zur Nutzung freigegebene Materialien.
Sind IGeL und Selbstzahlerleistungen dasselbe?
Die Begriffe überschneiden sich, sind aber nicht in jedem Zusammenhang deckungsgleich. IGeL werden im Zusammenhang mit Leistungen außerhalb des jeweiligen Anspruchs gesetzlich Versicherter verwendet. Selbstzahlerleistungen ist der weitere Begriff. Beschreiben Sie deshalb das konkrete Angebot und die Voraussetzungen einer möglichen Kostenübernahme, statt allein auf die Bezeichnung zu vertrauen.
Quellen
- FAQ zu IGeL-Leistungen: Fragen und Antworten, Stand 31. März 2025, Verbraucherzentrale
- Gute Praxis Gesundheitsinformation, Version 2.0, Netzwerk Evidenzbasierte Medizin
- Bewertungsgrundsätze, IGeL-Monitor, Medizinischer Dienst Bund
- § 630c Absatz 3 und 4 BGB: Information über voraussichtliche Behandlungskosten, Bundesgesetzgeber / Gesetze im Internet
- § 630e Absatz 1 bis 3 BGB: Aufklärungspflichten, Bundesgesetzgeber / Gesetze im Internet
- IGeL-Kodex, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
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