Auf Patientenbewertungen antworten: Was die Schweigepflicht erlaubt
Praxen dürfen öffentlich auf Patientenbewertungen antworten, solange sie nichts aus dem Behandlungsverhältnis offenbaren. Die Grenze liegt früh: Schon die Bestätigung, dass jemand in Behandlung war, kann die Schweigepflicht berühren, auch bei Lob. Bleiben Sie deshalb allgemein, wiederholen Sie keine Patientendaten und bieten Sie bei konkreten Beschwerden einen Kontaktweg außerhalb der Plattform an.