GKV-Spargesetz 2027: Was bedeutet es für Selbstzahlerleistungen?
Das GKV-Spargesetz macht Kassenleistungen nicht automatisch zu Selbstzahlerleistungen: Eine schlechter vergütete Leistung dürfen Sie nicht allein deshalb privat abrechnen. Das Gesetz gilt seit dem 30. Juli 2026, wesentliche Vergütungsregeln greifen aber erst ab dem 1. Januar 2027. Für Ihre Planung zählen drei getrennte Fragen: Was ändert sich am Honorar, was am Leistungsanspruch, und welches private Angebot passt fachlich zu Ihrer Praxis?